09. Februar 2026

Neue Titelzusätze in der Höheren Berufsbildung

Professional Bachelor und Professional Master

Am 19. Dezember 2025 haben die eidgenössischen Räte mit klarer Mehrheit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes zugestimmt. Dies bringt unter anderem mit sich, dass die Titelzusätze „Professional Bachelor“ und „Professional Master“ für Abschlüsse der höheren Berufsbildung eingeführt werden. Marko Brumec, Leiter Höhere Berufsbildung bei aprentas, nimmt Stellung zu den neuen Titelzusätzen.

Marko Brumec, was sagst du als Leiter Höhere Berufsbildung bei aprentas zu diesem Entscheid? 

Ich begrüsse diesen Schritt aus drei Hauptgründen sehr: Erstens bringt er die nötige internationale Sichtbarkeit. Unsere Fachkräfte sind top qualifiziert, wurden aber im Ausland oft unterschätzt, weil die Titel nicht verstanden wurden. Zweitens ist es eine enorme Wertschätzung der Praxis. Der Entscheid signalisiert, dass die Berufsbildung denselben Stellenwert hat wie ein Universitätsstudium. Und drittens stärkt es die Attraktivität des Standorts.

Marko Brumec

Was bringt ein solcher Titelzusatz den Absolventinnen und Absolventen konkret? 

Sie profitieren von der globalen Mobilität. Der Professional Bachelor oder Master fungiert als „Übersetzungshilfe“. Wer sich bei einem internationalen Konzern bewirbt, muss sein Niveau nicht mehr mühsam erklären. Zudem sorgt der Zusatz für Gleichwertigkeit auf Augenhöhe bei Beförderungen und Lohnverhandlungen. Nicht zuletzt steigert er den Stolz und die Motivation. Ein Titel, der diese enorme Leistung auch nach aussen hin als „Master-“ oder „Bachelor-Niveau“ kennzeichnet, wertet die Karriere massiv auf.

Welche Lehrgänge bei aprentas führen zu diesen Titelzusätzen? 

Die Neuerung schafft eine klare Hierarchie: Berufsprüfungen (BP) führen zum Professional Bachelor, Höhere Fachprüfungen (HFP) zum Professional Master. Bei uns sind das:

  1. Professional Bachelor: Chemie- und Pharmatechniker/-in sowie Spezialist/-in für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS).
  2. Professional Master: Naturwissenschaftliche/-r Labortechniker/-in, Chemie- und Pharmaproduktionsleiter/-in sowie Expertin/Experte ASGS.

Werden die bisherigen Begriffe wie „Berufsprüfung“ beibehalten? 

Ja, absolut. Die traditionsreichen Begriffe bleiben erhalten. Wir ersetzen nichts, wir ergänzen. Auch die Titel wie „eidg. Fachausweis“ bleiben gleich – Professional Bachelor und Master sind lediglich Zusätze.

Erhält man den Titel automatisch, wenn man gerade in der Ausbildung steckt? 

Sobald die Gesetzesänderung offiziell in Kraft tritt, werden die Zusätze automatisch vergeben. Aktuell läuft noch die 100-tägige Referendumsfrist. Wenn diese ohne Einsprachen verstreicht, wird der Bundesrat das Datum festlegen. Wir rechnen frühestens im Sommer 2026 damit. Wer seinen Abschluss danach macht, erhält den Zusatz direkt auf dem Diplom.

Können ehemalige Absolventen den Titel nachträglich beantragen? 

Hier gibt es eine pragmatische Lösung vom Bund: Es werden zwar keine neuen Diplome nachträglich ausgestellt, aber sobald das Gesetz in Kraft ist, haben alle bisherigen Absolventen das offizielle Recht, den Titelzusatz zu führen. Man darf ihn also im Lebenslauf oder auf LinkedIn einfach ergänzen.

Kritiker befürchten Verwirrung bei der Einordnung der Abschlüsse. Was sagst du dazu? 

Ich sehe das Gegenteil: Die Zusätze schaffen Klarheit, wo es bisher Verwirrung gab – vor allem im internationalen Umfeld. Wichtig ist: Die Zusätze dürfen nicht alleine geführt werden, sondern nur zusammen mit dem geschützten Titel. So ist eine Verwechslung mit akademischen Graden ausgeschlossen.

Beugt sich die Berufsbildung hier dem Image der Universität? Kann man von Akademisierung sprechen? 

Ganz und gar nicht. Die Neuerung erhöht die Chancengerechtigkeit und wird dem Grundsatz „gleichwertig, aber andersartig“ gerecht. Ausserdem knüpft der Master an die alte Tradition des „Meisters“ an. Man könnte fast sagen: Die Universitäten haben sich diesen Titel eher bei der Berufsbildung abgeschaut! ;-) Ich garantiere: Unsere Lehrgänge bleiben genauso praxisnah wie bisher. Der Titel ändert nichts an unserer DNA, aber viel an der Anerkennung.






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