ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR LEHRGÄNGE DER HÖHEREN BERUFSBILDUNG SOWIE WEITERE BERUFSORIENTIERTE WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNGEN VON APRENTAS

Gültig ab 28. Juni 2023

1. Geltungsbereich

aprentas bietet verschiedene Lehrgänge der höheren Berufsbildung und weitere berufsorientierte Weiterbildungen in den Bereichen Labor, Produktion, Berufsbildung, Führungs- und Persönlichkeitsentwicklung sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an. aprentas führt in diesem Zusammenhang verschiedene Veranstaltungen und Kurse durch (nachfolgend «Kurse»). Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «Allgemeine Geschäftsbedingungen») gelten für die Anmeldung sowie Teilnahme an sämtlichen Kursen, welche aprentas organisiert bzw. durchführt. Diese müssen auf unserer Website (www.aprentas.com/weiterbildung) von jeder Person, welche sich für einen durch aprentas angebotenen Kurs anmelden möchte, eingesehen und gelesen werden. Den Kursteilnehmenden (nachfolgend «Teilnehmende») ist es im Anmeldeverfahren möglich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihre eigenen Akten zu speichern bzw. auszudrucken.

2. Qualitätssicherung

Die aprentas Weiterbildung ist derzeit nach eduQua:2021 und ISO 21001:2018 zertifiziert. Die Teilnehmenden beteiligen sich an der Qualitätssicherung und -entwicklung. Nach Kursende werden sie zur Rückmeldung aufgefordert. Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wichtiger Bestandteil der kontinuierlichen Entwicklung unseres Angebots.

3. Kursanmeldung

Kursanmeldungen sind über das Anmelde-Tool auf unserer Website www.aprentas.com/weiterbildung zu tätigen. Sofern im Einzelfall nicht abweichend statuiert, ist Anmeldeschluss jeweils zehn Arbeitstage vor Kursbeginn. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Rückzug der Anmeldungen richtet sich nach den Bestimmungen in Ziffer 6 und 7 der nachfolgenden Bestimmungen.

Die Teilnehmenden werden nach Möglichkeit in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs berücksichtigt. aprentas kann aus Gründen, welche ihr wichtig scheinen, hiervon abweichen. Ein Anspruch auf Zuteilung der Kursteilnehmendenplätze gestützt auf die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung besteht daher nicht. Die Teilnahme an den entsprechenden Kursen wird den Teilnehmenden grundsätzlich schriftlich bestätigt. aprentas ist bemüht, sämtlichen Teilnehmenden eine definitive Kurseinladung bis spätestens fünf Tage vor Kursbeginn zukommen zu lassen.

4. Kursgebühr

Die Kursgebühren sind auf unserer Website (www.aprentas.com/weiterbildung) in den jeweiligen Kursausschreibungen aufgeführt. Mit der Bezahlung der Kursgebühren sind die in den Kursausschreibungen aufgeführten Leistungen abgegolten. Mehrkosten für in den Kursgebühren nicht enthaltene Leistungen werden vorbehalten. Mit der Anmeldung und Ihrer Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen Sie, die Kursgebühren zu kennen und diese zu akzeptieren.

Die Zahlungsfrist für die Kursgebühren beträgt ohne gegenteiligen Hinweis 30 Tage ab Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmässig im Voraus zusammen mit der Kurseinladung.

5. Kursdurchführung

5.1.   Allgemein

Die Kurse werden nach Beurteilung von aprentas nur bei genügender Anzahl Anmeldungen durchgeführt. Bei zu geringer Anzahl Anmeldungen bis zur Anmeldefrist wird der Kurs ohne Kostenfolge für die Teilnehmenden abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Ebenfalls behält sich aprentas vor, die Durchführungsmodalitäten der Kurse aus wichtigen Gründen anzupassen (vgl. Ziffer 5.5., unten).

5.2.   Kurszeiten

Die Kurszeiten sind bei der jeweiligen Kursausschreibung angegeben. Während der Schulferien im Kanton BL und unmittelbar vor Feiertagen finden in der Regel keine Kurse statt.

5.3.   Kurssprache

Für den Besuch unserer Kurse setzen wir gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. Kurse in französischer und englischer Sprache sind je nach Thema möglich.

5.4.   Anreise / Kursort / Parkplätze

Wir empfehlen Ihnen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Es stehen zahlungspflichtige, öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

5.5.   Kursanpassungen

Bei Vorliegen von Gründen, welche aprentas nicht verschuldet hat, die die Durchführung eines Kurses aus Sicht von aprentas jedoch als unzumutbar erscheinen lassen, behält sich aprentas vor, Kurse in zeitlicher und terminlicher Hinsicht zu verschieben oder mit anderen Kursen zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes teilweise oder gänzlich nicht durchzuführen. Insbesondere behält sich aprentas für diesen Fall auch vor, die Kurse anstelle von Präsenzunterricht als Fernunterricht (bspw. mittels Online-Applikationen wie Teams, Zoom o.ä.) abzuhalten. Ebenfalls kann aprentas Kursleitende bzw. das Kursprogramm kurzfristig ändern oder Stellvertreter einsetzen.

6. Abmeldungen von Weiterbildungsangeboten

6.1.   Abmeldungen von Weiterbildungsangeboten bis Fr. 2'000.00

Abmeldungen bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn sind via Mail an weiterbildung@aprentas.com schriftlich mitzuteilen und in der Regel kostenlos. Erfolgt die Abmeldung weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn, wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Bei Abwesenheit in Folge Militärdienst, Krankheit, Ferien, berufliche Belastung, etc., besteht kein Anspruch auf Reduktion der Kurskosten.

6.2.   Abmeldungen von Weiterbildungsangeboten ab Fr. 2'000.00

Die Gebühren werden in der Regel pro Semester erhoben.

Abmeldungen bis 42 Kalendertage vor Kurs- oder Lehrgangsbeginn sind via Mail an weiterbildung@aprentas.com schriftlich mitzuteilen und in der Regel kostenlos. Erfolgt die Abmeldung weniger als 42 Kalendertage vor Kurs- oder Lehrgangsbeginn wird die volle Kurs- oder Semestergebühr in Rechnung gestellt.

Bei Abwesenheit in Folge Militärdienst, Krankheit, Ferien, berufliche Belastung, etc., besteht bei Lehrgängen weder ein Anspruch auf Reduktion der Kurskosten noch eine ausserordentliche Austrittsregelung.

7. Austritt aus laufenden Kursen

Ein Austritt aus laufenden Kursen berechtigt zu keiner Rückerstattung der Kursgebühr.

8. Kursbestätigung

Auf Wunsch des Teilnehmenden und nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Kurslektionen stellt die aprentas Weiterbildung gerne eine Kursbestätigung aus. Bedingung ist, dass der Kurs nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Abweichende Regelungen bei Zertifikats- und Diplomlehrgängen sind vorbehalten.

9. Gleichwertigkeitsanerkennung von Zertifikaten

Teilnehmende, die bereits bei anderen Lehrgängen oder Weiterbildungen Abschlüsse und Zertifikate erlangt haben, können bei der zuständigen Qualitätssicherungskommission eine Gleichwertigkeitsprüfung ihres Zertifikats durchführen lassen. Für Fragen in diesem Zusammenhang dürfen sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

10. Wiederholung der Lernerfolgskontrolle

Bei Nichtbestehen kann die Lernerfolgskontrolle in der Regel frühestens bei der nächsten Kursdurchführung wiederholt werden. Für die Wiederholung im Folgekurs werden CHF 200.- in Rechnung gestellt. Auf Wunsch kann frühestens nach 3 Monaten eine ausserterminliche Wiederholung der Lernerfolgskontrolle durchgeführt werden. Diese wird nach Aufwand verrechnet.

11. Rekursmöglichkeit

Teilnehmende von Modulen zu eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen, die eine durch aprentas durchgeführte und beurteilte Lernerfolgskontrolle nicht bestanden haben, haben das Recht zu rekurrieren. Der Rekurs ist schriftlich innert 30 Tagen nach Bekanntgabe des Beurteilungsergebnisses an die aprentas Weiterbildung, Lachmattstrasse 81, 4132 Muttenz, zu richten. Zweite Rekursinstanz ist die zuständige Qualitätssicherungskommission. Dritte Rekursinstanz ist der zuständige Vorstand des Vereins höhere Berufsbildung der entsprechenden Branche.

12. Dienstverschiebungsgesuch Militärdienst

Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Verteidigung und Bevölkerungsschutz (www.vtg.admin.ch). Gerne bestätigen wir Ihre Kursteilnahme und unterzeichnen Ihr vollständig ausgefülltes Dienstverschiebungsgesuch.

13. Copyright / Geistiges Eigentum / Urheberrechte

Die von aprentas den Teilnehmenden überlassenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Überlassene Unterlagen, wie auch Teile (Texte, Grafiken, Illustrationen usw.) daraus, sind nur für den eigenen Unterrichtsgebrauch zu verwenden und dürfen weder reproduziert noch Dritten überlassen werden. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Urheberschutz aller Programme und Unterlagen einzuhalten. Sie haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen entstehen. Das Urheberrecht am Inhalt dieser Unterlagen liegt bei aprentas, soweit keine anderweitigen Quellen genannt werden.

14. Datenschutz

Für die Zwecke nach diesen AGB bearbeitet aprentas Personendaten der Teilnehmenden. In diesem Rahmen kann aprentas Personendaten auch an Dritte im In- und Ausland weitergeben. Im Übrigen richten sich die Datenbearbeitungen nach der Datenschutzerklärung für Weiterbildungsangebote, abrufbar unter:  Datenschutzerklärung

15. Haftung

Für sämtliche von aprentas organisierten und/oder durchgeführten Kurse schliesst aprentas jegliche Haftung für den Teilnehmenden entstandene Schäden aus. Jeder Teilnehmende trägt sein Schadensrisiko selbst und ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die Kursteilnahme und Benützung der hierfür notwendigen Anlagen und Gerätschaften erfolgt auf eigene Gefahr. Für das Verhalten anderer Teilnehmenden, Unfälle und Krankheiten, die sich während eines Kurses und/oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt aprentas keine Haftung.

aprentas haftet überdies nicht, wenn ein Kurs die Erwartungen der Teilnehmenden nicht erfüllt. Die Teilnehmenden schulden die gesamten Kosten unabhängig von ihrer persönlichen inhaltlichen und methodischen Bewertung des Kurses.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

17. Schlussbestimmungen

Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mit der Anmeldung zu einem Kurs anerkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kursen sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von aprentas zuständig. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.