Dipl. Chemietechnologe/dipl. Chemietechnologin
Die höhere Fachprüfung (HFP) bildet den Abschluss einer anspruchsvollen höheren Berufsbildung. Wer dieses eidgenössische Diplom erlangt hat, verfügt über die notwendigen Handlungskompetenzen, um in seinem/ihrem Beruf fachlich anforderungsreiche Aufgaben zu übernehmen.
Das Angebot an Modulen ist genau abgestimmt auf die Anforderungen der HFP sowie die Bedürfnisse der Modulteilnehmenden. Die Module sind akkreditiert und werden nach den zertifizierten Vorgaben von eduQua : 2012 und ISO 9001:2015 durchgeführt. Sie dienen als Basis für eine weitere berufliche Weiterbildung. Auch Personen, die keinen HFP-Abschluss anstreben, können die einzelnen Module besuchen.
START NÄCHSTER LEHRGANG AM 14. AUGUST 2020
Zielsetzung
Zielgruppe
Aufbau des Lehrgangs
Der Unterricht findet jeweils an einem Wochentag oder einem Abend und am Samstagvormittag statt. Jedes Modul wird mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen. Für erfolgreich abgeschlossene Module wird ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren abgegeben. Nach erfolgreichem Abschluss der Module A bis H und Q (Level 9) wird der Teilabschluss Prozessfachmann Chemie SCV erreicht. Detailliertere Angaben entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der einzelnen Module unter cp-technologe.ch
Studiendauer
Zulassungsvoraussetzungen
Nutzen für die Teilnehmer/-innen
Nutzen für den Arbeitgeber
Kursgebühren
Nichtmitglied: CHF 35'070.- resp. CHF 24'570.- nach max. Abzug Bundesbeitrag*
aprentas-Mitglied: CHF 30'260.- resp. CHF 19'760.- nach max. Abzug Bundesbeitrag*
In der Kursgebühr inbegriffen sind: Lehrmittel, Kursmaterial, Gebühren für die Modulzertifikate des SCV (CHF 1'400.-), Mehrwertsteuer und Pausengetränke.
Für die Diplomarbeit wird eine Prüfungsgebühr von CHF 2'200.- inkl. Diplom vom SCV erhoben.
Für die Module F und Q können noch zusätzliche Kosten für die Vorbereitungskurse bei externen Anbietern anfallen.
*Bundesbeitrag:
Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Die Absolvierenden müssen die Kursgebühren an die Kursanbieter zahlen
Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die den Absolvierenden in Rechnung gestellt und von ihnen an die Kursanbieter bezahlt wurden.
- Die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden
Die Absolvierenden müssen die Prüfung ablegen, damit sie ihren Anspruch geltend machen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht.
- Der Wohnsitz muss in der Schweiz sein
Die Absolvierenden müssen ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Beschlusses über das Bestehen der eidgenössischen Prüfung in der Schweiz haben. Die Nationalität der Absolvierenden spielt keine Rolle.
Den Absolvierenden werden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Die Obergrenze liegt bei einer höheren Fachprüfung bei CHF 10'500.- (Kursgebühren: CHF 21'000.-).
Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie auf folgendem Link des SBFI
Anmeldung und Auskünfte
Der nächste Lehrgang startet am 14. August 2020. Sie können sich unter untenstehendem Kurs dafür anmelden. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen der Lehrgangsleiter Guido Hess unter Tel. 061 468 17 42 zur Verfügung.
- TITEL Lehrgang dipl. Chemietechnologe/-technologin, Klasse 2020
- MODUL HFPC
- START 14.08.2020
- STATUS Freie Plätze verfügbar