Prüfungszulassung

Um das Qualifikationsverfahren absolvieren zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (zur Lehrabschlussprüfung) nach Artikel 33/34 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung in Ihrem Wohnkanton einholen. Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie eine 5-jährige Berufserfahrung - davon 2 Jahre im kaufmännischen Bereich - nachweisen können. Liegt die kaufmännische Berufserfahrung länger als 3 Jahre zurück, muss der Nachweis über eine aktuelle halbjährige berufliche Praxis erbracht werden.

Die Adressen der kantonalen Zulassungsstellen zum Qualifikationsverfahren finden Sie unter Kontakt.