Betriebliches Qualifikationsverfahren

Die Lehrabschlussprüfung setzt sich aus zwei gleichwertigen Teilen zusammen: einem Schul- und einem Betriebs-/Branchenteil. Die betriebliche Lehrabschlussprüfung besteht ebenfalls aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Im dritten und vierten überbetrieblichen Kurs werden die Lernenden über die Vorbereitung und den Ablauf der betrieblichen Lehrabschlussprüfung informiert.

Schriftliche Lehrabschlussprüfung

Zur optimalen Vorbereitung auf die schriftliche betriebliche Lehrabschlussprüfung sind auf der Internetseitewww.igkg.ch alte Prüfungsserien hinterlegt.

Mündliche Lehrabschlussprüfung

Die Branche Dienstleistung & Administration führt die mündliche Lehrabschlussprüfung nach Modell 2 durch. Dabei werden die Lernenden in zwei kleineren Gesprächssituationen geprüft. Prüfungsgrundlage für die Experten ist der von den Lernenden ausgefüllte Praxisbericht.

Experten für die mündliche Lehrabschlussprüfung

Interessenten für die Expertentätigkeit zur Abnahme der mündlichen Prüfungen der Branche Dienstleistung & Administration können sich bei der Geschäftsstelle IGKG beider Basel melden.

Praxisbericht

Versand an:
Frau Dominique Häring
Hauptexpertin der Branche Dienstleistung &Administration
Postfach 1936
4133 Pratteln

1x Version als .doc per Mail an info.tag@bluewin.ch
1x Version ausgedruckt inkl. 2fach Beilagen

Abgabetermin ist der 31. Januar des laufenden Jahres.

Die Praxisberichte sollen in Schnellheftern oder geheftet (Bostich) eingereicht werden. Das ganze Dossier sollte in einen C4/B4-Umschlag passen. Bitte die Internetadresse (Homepage) des Unternehmens ebenfalls vermerken. Sollte keine Internetseite vorhanden sein, bitte dies ebenfalls mitteilen.

Rechtsmittelbelehrung/Einsprachen

Gegen erstmals eröffnete Prüfungsnoten kann innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Notenbescheinigung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen.

Adresse BS

Kreiskommission Basel für die kaufmännischen Lehrabschlussprüfungen, Aeschengraben 15, Postfach, 4002 Basel

Adresse BL

Kreiskommission BL, Obergestadeckplatz 21, 4410 Liestal

 
 

Dokumente